Was tun wenn's kracht ?
Bitte beachten Sie bei einem Verkehrsunfall mit Ihrem
Kraftfahrzeug folgendes:
1. Unfallstelle absichern, Warnblinkanlage einschalten, Warndreiecke aufstellen !
2. Bei Verletzten erste Hilfe leisten und dann unbedingt Polizei und Notarzt rufen.
3. Bei Schäden ohne Verletzte besteht keine Pflicht die Polizei zu rufen, ist aber
immer empfehlenswert.
4. Wichtig ist immer, dass Sie Ihre Personalien austauschen. (siehe Unfallprotokoll
unten)
5. Unfallort und Schäden fotografieren und eine Skizze anfertigen.
6. Beauftragen Sie einen freien und unabhängigen Gutachter, auch dann, wenn Ihr
Unfallgegner von sich aus einen Schadenregulierer oder Gutachter eingesetzt
hat. War der Unfall von Ihnen unverschuldet, so trägt die Kosten des
Gutachtens die gegnerische Versicherung, Ihnen entstehen also keine Kosten.
7. Als Geschädigter haben Sie die Pflicht und das Recht die Höhe Ihres Schadens
zu beweisen. Lassen Sie sich diese Beweispflicht in Ihrem eigenen Interesse
nicht von Ihrem Unfallgegner bzw. dessen Versicherung abnehmen !
Unser Unfallprotokoll können Sie hier runterladen.
Am Besten drucken Sie gleich zwei Exemplare aus und haben diese im Fahrzeug griffbereit.